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Unser Angebot ist freibleibend. Wir können den Auftrag innerhalb von einem Monat annehmen. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen ab Eingang bei uns gebunden.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist im Verzugsfall für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwerts, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwerts begrenzt.
Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, ersetzt er uns den entstandenen Schaden – mindestens 20 % des Nettovertragspreises.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Lücke des Vertrags und seine Auslegung.